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Ihre Anwältin für Opferhilfe in Bad Segeberg

Ihre Anwältin für Opferhilfe in Bad Segeberg
Profile
Anna Greb Rechtsanwältin
04551 9696490
recht@kanzlei-greb.de
In strafrechtlichen Situationen ist es entscheidend, frühzeitig Klarheit zu gewinnen und besonnen zu handeln. Nehmen Sie daher zeitnah Kontakt auf.

Opfer einer Straftat stehen im Strafverfahren häufig vor besonderen Herausforderungen.

Während sich das Verfahren in erster Linie mit dem Tatvorwurf und der Verantwortung des Beschuldigten bzw. Angeklagten befasst, bleiben die Interessen der Geschädigten ohne rechtliche Unterstützung oft im Hintergrund.

Das Strafprozessrecht eröffnet Opfern jedoch eigene Rechte.

Bei bestimmten Straftaten besteht die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. In diesem Fall sind Geschädigte nicht lediglich Zeugen, sondern eigene Verfahrensbeteiligte mit weitergehenden Mitwirkungsrechten. Darüber hinaus können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden.

Eine frühzeitige rechtliche Begleitung kann dazu beitragen, die eigene Position im Verfahren zu stärken, Abläufe verständlich einzuordnen und die persönlichen Interessen wirksam zu vertreten. Gerade bei Gewalt- und Sexualdelikten, aber auch bei anderen schwerwiegenden Straftaten, ist es für viele Betroffene wichtig, nicht allein durch das Verfahren gehen zu müssen.

Als Rechtsanwältin vertrete ich Opfer von Straftaten sowie deren Angehörige im Strafverfahren und begleite sie persönlich durch alle Verfahrensabschnitte.

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:

  • der rechtlichen Einordnung Ihrer Situation und Aufklärung über Ihre Rechte als Geschädigte
  • der Prüfung, ob ein Anschluss als Nebenkläger in Betracht kommt
  • der Vertretung als Nebenkläger im Strafverfahren
  • der Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen und gerichtlichen Terminen
  • der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren)
  • der Beratung zu Schutzmöglichkeiten, etwa bei Gewalt- oder Nachstellungssachverhalten
  • der Entlastung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

Kosten der Nebenklage und anwaltlichen Vertretung

Die Frage der Kosten spielt für Opfer einer Straftat eine wichtige Rolle.

Grundsätzlich tragen Nebenkläger ihre Anwaltskosten zunächst selbst. Kommt es jedoch zu einer Verurteilung, können dem Täter die notwendigen Auslagen des Nebenklägers auferlegt werden. In diesem Fall werden die entstandenen Kosten regelmäßig erstattet.

Bei bestimmten schweren Straftaten sieht das Gesetz zudem vor, dass dem Opfer auf Antrag eine anwaltliche Vertretung auf Kosten der Staatskasse beigeordnet wird. Dabei ist nicht entscheidend, ob das Opfer finanziell in der Lage wäre, die Kosten selbst zu tragen. In anderen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs kläre ich mit Ihnen transparent, welche Kosten entstehen können und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen.



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Anna Greb Rechtsanwältin
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