
Strafrechtliche Vorwürfe sind für Betroffene oft mit Unsicherheit verbunden und rechtlich schwer überschaubar. Umso wichtiger sind eine realistische Einordnung und ein strukturiertes Vorgehen.
Ein strafrechtlicher Vorwurf oder die Erfahrung, Opfer einer Straftat geworden zu sein, stellt für die Betroffenen häufig eine erhebliche persönliche Belastung dar. Strafverfahren sind für juristische Laien schwer überschaubar und mit Unsicherheiten, Ängsten und oft mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine erfahrene Rechtsanwältin an der Seite zu haben, die die rechtliche Situation realistisch einschätzt und konsequent die Interessen ihrer Mandanten vertritt.
Als Rechtsanwältin in Bad Segeberg berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten im Strafrecht. Ich stehe sowohl Beschuldigten als auch Opfern von Straftaten mit fachlicher Kompetenz, Klarheit und dem notwendigen Einfühlungsvermögen zur Seite.
Zum allgemeinen Strafrecht
Der Begriff „allgemeines Strafrecht“ ist kein feststehender gesetzlicher Begriff und auch nicht in einem eigenen Gesetz vollständig geregelt. Gemeint sind damit in der Praxis vor allem die Straftatbestände, die im Strafgesetzbuch (StGB) selbst enthalten sind – im Unterschied zu Vorschriften aus strafrechtlichen Nebengesetzen.
Unabhängig davon gilt: Ob das Verfahren umfangreich oder auf den ersten Blick überschaubar erscheint, eine fundierte strafrechtliche Prüfung und eine durchdachte Verteidigungsstrategie sind entscheidend. Deshalb ist es sinnvoll, sich auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts frühzeitig an eine erfahrene Strafverteidigerin zu wenden.
Unter das allgemeine Strafrecht fallen insbesondere folgende Vergehen und Verbrechen:
Ein strafrechtlicher Vorwurf kommt häufig plötzlich: eine Vorladung, eine Durchsuchung, eine Festnahme oder ein Strafbefehl. In dieser Situation ist entscheidend, frühzeitig Klarheit zu bekommen und die nächsten Schritte ruhig und überlegt zu gehen. Als Rechtsanwältin in Bad Segeberg unterstütze ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts.
Ich verschaffe mir einen Überblick über den Vorwurf, prüfe die Beweislage, übernehme die Kommunikation mit den Behörden und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die rechtlich tragfähig ist und Ihre persönlichen Ziele im Blick behält. Sie werden über jeden Schritt informiert; Transparenz und Vertrauen sind die Grundlage einer erfolgreichen Verteidigung.
Im allgemeinen Strafrecht unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- erster Orientierung und Soforthilfe nach Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme
- Beratung zum richtigen Verhalten im Ermittlungsverfahren und konsequenter Wahrung Ihrer Rechte
- Akteneinsicht, Prüfung von Vorwurf und Beweislage sowie realistische Einschätzung der Risiken
- Verteidigung und Kommunikation gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
- Verhandlungen zu Einstellungen, Auflagen, Strafbefehl oder Verständigung
- Vertretung in der Hauptverhandlung vor dem Gericht
- Haftfragen und Eilmaßnahmen (Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde)
- Rechtsmittel nach einer Verurteilung (Berufung, Revision)
- Beratung zu möglichen Nebenfolgen, etwa Führungszeugnis, Fahrerlaubnis oder beruflichen Auswirkungen
04551 9696490



