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Ihre Anwältin für Strafrecht in Bad Segeberg

Ihre Anwältin für Strafrecht in Bad Segeberg
Profile
Anna Greb Rechtsanwältin
04551 9696490
recht@kanzlei-greb.de
In strafrechtlichen Situationen ist es entscheidend, frühzeitig Klarheit zu gewinnen und besonnen zu handeln. Nehmen Sie daher zeitnah Kontakt auf.

Strafrechtliche Vorwürfe sind für Betroffene oft mit Unsicherheit verbunden und rechtlich schwer überschaubar. Umso wichtiger sind eine realistische Einordnung und ein strukturiertes Vorgehen.

Ein strafrechtlicher Vorwurf oder die Erfahrung, Opfer einer Straftat geworden zu sein, stellt für die Betroffenen häufig eine erhebliche persönliche Belastung dar. Strafverfahren sind für juristische Laien schwer überschaubar und mit Unsicherheiten, Ängsten und oft mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine erfahrene Rechtsanwältin an der Seite zu haben, die die rechtliche Situation realistisch einschätzt und konsequent die Interessen ihrer Mandanten vertritt.

Als Rechtsanwältin in Bad Segeberg berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten im Strafrecht. Ich stehe sowohl Beschuldigten als auch Opfern von Straftaten mit fachlicher Kompetenz, Klarheit und dem notwendigen Einfühlungsvermögen zur Seite.

Zum allgemeinen Strafrecht

Der Begriff „allgemeines Strafrecht“ ist kein feststehender gesetzlicher Begriff und auch nicht in einem eigenen Gesetz vollständig geregelt. Gemeint sind damit in der Praxis vor allem die Straftatbestände, die im Strafgesetzbuch (StGB) selbst enthalten sind – im Unterschied zu Vorschriften aus strafrechtlichen Nebengesetzen.

Unabhängig davon gilt: Ob das Verfahren umfangreich oder auf den ersten Blick überschaubar erscheint, eine fundierte strafrechtliche Prüfung und eine durchdachte Verteidigungsstrategie sind entscheidend. Deshalb ist es sinnvoll, sich auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts frühzeitig an eine erfahrene Strafverteidigerin zu wenden.

Unter das allgemeine Strafrecht fallen insbesondere folgende Vergehen und Verbrechen:


Gewalt- und Körperverletzungsdelikte
z. B. (gefährliche) Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Misshandlung von Schutzbefohlenen
Tötungsdelikte
z. B. Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge
Sexualstrafrecht
z. B. sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Übergriff/Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Besitz und Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie
Eigentums- und Vermögensdelikte
z. B. Diebstahl (auch Einbruchdiebstahl/Bandendiebstahl), Unterschlagung, Raub, Erpressung, Hehlerei, Betrug (auch Computer- und Subventionsbetrug), Untreue, Geldwäsch
Delikte gegen die persönliche Freiheit und den Rechtsfrieden
z. B. Nachstellung (Stalking), Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch
Aussage- und Justizdelikte
z. B. falsche uneidliche Aussage, falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, Strafvereitelung
Ehrschutzdelikte
z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
Urkunds- und Gesundheitsdelikte
z. B. Urkundenfälschung, unrichtige Gesundheitszeugnisse
Brandstiftungsdelikte
z. B. Brandstiftung, schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung
Verkehrsdelikte
z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit Kontrollen

Ein strafrechtlicher Vorwurf kommt häufig plötzlich: eine Vorladung, eine Durchsuchung, eine Festnahme oder ein Strafbefehl. In dieser Situation ist entscheidend, frühzeitig Klarheit zu bekommen und die nächsten Schritte ruhig und überlegt zu gehen. Als Rechtsanwältin in Bad Segeberg unterstütze ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts.

Ich verschaffe mir einen Überblick über den Vorwurf, prüfe die Beweislage, übernehme die Kommunikation mit den Behörden und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die rechtlich tragfähig ist und Ihre persönlichen Ziele im Blick behält. Sie werden über jeden Schritt informiert; Transparenz und Vertrauen sind die Grundlage einer erfolgreichen Verteidigung.

Im allgemeinen Strafrecht unterstütze ich Sie insbesondere bei:

  • erster Orientierung und Soforthilfe nach Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme
  • Beratung zum richtigen Verhalten im Ermittlungsverfahren und konsequenter Wahrung Ihrer Rechte
  • Akteneinsicht, Prüfung von Vorwurf und Beweislage sowie realistische Einschätzung der Risiken
  • Verteidigung und Kommunikation gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Verhandlungen zu Einstellungen, Auflagen, Strafbefehl oder Verständigung
  • Vertretung in der Hauptverhandlung vor dem Gericht
  • Haftfragen und Eilmaßnahmen (Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde)
  • Rechtsmittel nach einer Verurteilung (Berufung, Revision)
  • Beratung zu möglichen Nebenfolgen, etwa Führungszeugnis, Fahrerlaubnis oder beruflichen Auswirkungen



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Anna Greb Rechtsanwältin
04551 9696490
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In strafrechtlichen Situationen ist es entscheidend, frühzeitig Klarheit zu gewinnen und besonnen zu handeln. Nehmen Sie daher zeitnah Kontakt auf.

Anwaltlicher Ansatz

FAQ zum allgemeinen Strafrecht
Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen und dort aussagen?

Nein – in den meisten Fällen sind Sie nicht verpflichtet, auf eine Vorladung der Polizei zu erscheinen oder dort auszusagen. Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden, hat diese polizeiliche Einladung keine gesetzliche Bindungskraft; man könnte sagen, es ist eher eine Aufforderung zur „freiwilligen“ Aussage. Sie haben das Recht, der Ladung nicht Folge zu leisten und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen, ohne dass Ihnen daraus negative rechtliche Folgen entstehen.

Anders liegt der Fall, wenn die Ladung nicht von der Polizei selbst, sondern von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht kommt. Einer Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht müssen Sie grundsätzlich Folge leisten.

Was bedeutet Aussageverweigerungsrecht – und wann ist es sinnvoll?
Das Aussageverweigerungsrecht bedeutet, dass Sie als Beschuldigter zu den Tatvorwürfen schweigen dürfen. Sie müssen gegenüber Polizei oder Gericht keine Angaben zur Sache machen, wenn Sie nicht möchten. Lediglich Ihre Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) müssen Sie angeben; darüber hinaus dürfen Sie die Aussage komplett verweigern. Dieses Recht, auch oft Schweigerecht genannt, ist ein grundlegender Pfeiler des fairen Verfahrens. Es soll verhindern, dass jemand sich selbst belastet – niemand ist verpflichtet, aktiv bei der eigenen Überführung mitzuwirken. Deshalb darf Ihnen das Schweigen nicht negativ ausgelegt werden; weder Polizei, Staatsanwaltschaft noch Gericht dürfen daraus schließen, dass Sie „bestimmt schuldig“ seien, nur weil Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen.
Wann ist es sinnvoll zu schweigen?

Sie sollten immer schweigen! Gerade in der frühen Phase eines Ermittlungsverfahrens kennen Sie als Beschuldigter oft die Beweislage nicht vollständig. Schon ein unbedachter Satz kann genügen, um sich selbst zu belasten oder Widersprüche zu produzieren.

Wichtig: Was Sie einmal ausgesagt haben, bleibt Bestandteil der Akte. Eine Aussage lässt sich nicht zurückholen. Es ist daher meist klüger, erst einmal nichts zur Sache zu sagen. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht insbesondere so lange, bis Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt gesprochen haben. Nachdem ich Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten haben, können wir gemeinsam entscheiden, ob und wann eine Stellungnahme sinnvoll ist. In manchen Situationen kann es strategisch angebracht sein, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu äußern – zum Beispiel um ein Gerichtsverfahren abzuwenden oder im Falle eines Geständnisses strafmildernde Umstände zu erzielen. Aber diese Entscheidung sollte erst nach gründlicher Beratung und Kenntnis aller Umstände getroffen werden.

Was ist ein Pflichtverteidiger und wann habe ich Anspruch darauf?

Ein Pflichtverteidiger ist ein Strafverteidiger, der Ihnen vom Gericht beigeordnet wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies geschieht immer dann, wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass ein Beschuldigter auf keinen Fall ohne Verteidiger bleiben sollte, weil sonst ein faires Verfahren nicht gewährleistet wäre. Man spricht hier auch von notwendiger Verteidigung.

a. Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?
Die Bestellung eines Pflichtverteidigers kommt bei gewissen schwerwiegenden oder komplizierten Fällen in Betracht. Die genauen Gründe sind in § 140 Strafprozessordnung aufgeführt. Ohne allzu juristisch zu werden, heißt das zum Beispiel: Bei schweren Vorwürfen, bei denen eine erhebliche Freiheitsstrafe droht (üblich ist als Faustregel ab etwa ein Jahr Freiheitsstrafe aufwärts), muss ein Verteidiger dabei sein. Ebenso wenn Untersuchungshaft gegen Sie verhängt wurde oder bei schwieriger Beweislage – etwa wenn sehr viele Zeugen gehört werden müssen oder ein Gutachten über Ihren psychischen Zustand eingeholt werden soll. Auch wenn die Hauptverhandlung nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet (was bei gravierenden Delikten der Fall ist), ist Verteidigung obligatorisch. Weitere Gründe können sein, dass Sie sich selbst nicht ausreichend verteidigen können (z. B. aufgrund einer schweren Krankheit, einer Behinderung oder mangelnder Sprachkenntnisse).
Wichtig: Der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hängt nicht von Ihrem Einkommen ab. Es geht hierbei nicht darum, ob Sie sich einen Anwalt leisten können, sondern allein um die Schwere des Falls. Auch ein finanzstarker Angeklagter bekommt einen Pflichtverteidiger, wenn es das Gesetz vorschreibt. Umgekehrt bekommt jemand mit geringem Einkommen nicht automatisch einen Anwalt gestellt, solange die Sache als einfach oder minder schwer eingestuft wird.

b. Wie läuft die Beiordnung ab?
Wenn die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen, erlässt das Gericht einen Beschluss und bestellt einen Pflichtverteidiger für Sie. In der Regel haben Sie das Recht, innerhalb einer kurzen Frist selbst einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen, der dann als Pflichtverteidiger vom Gericht ausgewählt wird. Tun Sie das nicht, wählt das Gericht selbst einen Rechtsanwalt aus einer Liste aus.

c. Wer übernimmt die Kosten eines Pflichtverteidigers?
Zunächst übernimmt die Staatskasse die Vergütung des Pflichtverteidigers. Viele Mandanten denken, ein Pflichtverteidiger sei „kostenlos“ – das stimmt so nicht ganz. Sollte am Ende eine Verurteilung stehen, wird das Gericht Ihnen in aller Regel die Kosten auferlegen. Das bedeutet, die Staatskasse kann von Ihnen verlangen, die angefallenen Anwaltsgebühren zurückzuzahlen. Im Falle eines Freispruchs hingegen müssten Sie nichts zahlen; dann trägt der Staat die Kosten.

Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Das lässt sich pauschal nicht genau sagen, denn die Dauer eines Strafverfahrens hängt von vielen Faktoren ab. In einfachen Fällen kann alles relativ zügig gehen – mitunter ist ein Verfahren in ein paar Wochen oder wenigen Monaten abgeschlossen. Komplexe oder schwere Fälle hingegen können sich über viele Monate, teils sogar Jahre hinziehen.

Ein Strafverfahren durchläuft mehrere Phasen: Ermittlungsverfahren, gegebenenfalls Zwischenverfahren (Prüfung der Anklage durch das Gericht), Hauptverhandlung und eventuell Rechtsmittel (Berufung oder Revision). Jeder dieser Abschnitte benötigt Zeit. Die Ermittlungsbehörden müssen Beweise sammeln, Zeugen vernehmen und Gutachten einholen. Wie lange das dauert, hängt vom Umfang des Falls ab – je mehr Zeugen und Beweismittel, desto länger braucht oft die Aufklärung. Ist die Untersuchung abgeschlossen und kommt es zur Anklage, muss das Gericht Termine für die Hauptverhandlung ansetzen. Eine Hauptverhandlung selbst kann an einem einzigen Tag beendet sein (bei einfachen Sachverhalten) oder sich über viele Verhandlungstage erstrecken, die vielleicht über Wochen verteilt sind.

Mir ist bewusst, dass diese Ungewissheit belastend sein kann. Als Ihre Verteidigerin werde ich darauf achten, dass keine unnötigen Verzögerungen auftreten. Oft kann ich durch Anträge oder Absprachen auch erreichen, dass Verfahren beschleunigt oder unter bestimmten Auflagen eingestellt werden. Mir ist wichtig, Sie regelmäßig über den Stand des Verfahrens zu informieren, damit Sie stets wissen, was als Nächstes kommt und wie der zeitliche Rahmen aussieht.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten für einen Strafverteidiger können von Fall zu Fall stark variieren. Im Folgenden erhalten Sie einen sachlichen Überblick, welche Faktoren die Höhe der Anwaltskosten im Strafrecht beeinflussen, worin sich Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung unterscheiden, in welchen Fällen die Staatskasse oder andere Stellen die Kosten übernehmen.

Die Gebühren für einen Strafrechtsanwalt bzw. eine Strafrechtsanwältin richten sich nicht nach einem Pauschalpreis, sondern hängen von mehreren Einflussfaktoren ab:

  • Umfang und Schwierigkeit: Aktenumfang, Beweislage und rechtliche Komplexität beeinflussen den Arbeitsaufwand ebenso die Schwere des Vorwurfs.
  • Stand des Verfahrens: Je nachdem, ob die Verteidigung schon im Ermittlungsverfahren oder erst kurz vor der Hauptverhandlung beginnt, unterscheiden sich notwendige Schritte und damit auch die Kosten.
  • Ziel und Strategie: Ob es um eine Einstellung, einen Freispruch oder eine möglichst milde Sanktion geht, bestimmt den Umfang der Verteidigung. Auch Nebenfolgen (z. B. Fahrerlaubnis, Beruf, Aufenthalt) spielen eine Rolle.
  • Erfahrung und Spezialisierung: Qualifikation und Spezialisierung der Anwältin oder des Anwalts können sich auf die Vergütung auswirken; häufig auch deshalb, weil Fälle effizienter und zielgerichteter bearbeitet werden.

All diese Faktoren fließen in die Kalkulation des Honorars ein. Jede Strafsache hat individuelle Besonderheiten. Deshalb bespreche ich zunächst mit Ihnen den konkreten Fall, um auf Basis des Aktenumfangs, der Rechtslage und Ihrer Ziele ein angemessenes Angebot zu erstellen.